Häufige Fragen zu Kosten, Wechsel und Ablauf.
Wir beantworten die häufigsten Fragen mit echten Beträgen und Fristen, nicht mit „auf Anfrage".
Kosten und Preis
Was kostet eine Hausverwaltung in Düsseldorf?
Wir berechnen 50 € netto je Wohn- oder Gewerbeeinheit und Monat. Das Mindesthonorar beträgt 450 € netto je Objekt und Monat. Ein Wohnhaus mit zwölf Einheiten liegt damit bei 600 € netto monatlich. Der Preis steht fest, eine Abrechnung nach Aufwand gibt es nicht. Alle Konditionen finden Sie auf der Seite Preise.
Gibt es versteckte Kosten oder Startgebühren?
Versteckte Kosten gibt es nicht. Für die Einrichtung berechnen wir einmalig 85 € netto je Einheit, mindestens 990 € netto je Objekt. Diesen Betrag nennen wir Ihnen vor Vertragsschluss. Laufende Sonderleistungen werden ausschließlich nach einem festen Preisblatt berechnet, das Sie vorab einsehen können. Protokoll- oder Versammlungsgebühren fallen nicht an, da wir keine Eigentümerversammlungen durchführen.
Was ist im monatlichen Honorar enthalten und was kostet extra?
Das Honorar von 50 € netto je Einheit umfasst die gesamte laufende Verwaltung: Mieter- und Eigentümerkommunikation, Reparatur- und Dienstleistersteuerung, Betriebskostenabrechnung, Zahlungsübersicht, Mahnwesen, die digitale Objektakte, Reporting und aktive Mietentwicklung. Leistungen außerhalb der laufenden Verwaltung berechnen wir nach einem festen Preisblatt, das Sie vor der Beauftragung erhalten.
Ab wie vielen Einheiten übernehmen Sie ein Objekt?
Eine feste Mindestgröße gibt es bei uns nicht. Auch kleinere Objekte übernehmen wir gern und entwickeln dafür ein Angebot. Rechnerisch greift dort das Mindesthonorar von 450 € netto je Objekt und Monat. Die einzige Leistung, die wir nicht übernehmen, ist die WEG-Verwaltung.
Sind die Kosten der Hausverwaltung umlagefähig oder steuerlich absetzbar?
Die Kosten der Verwaltung zählen nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten, lassen sich also nicht über die Nebenkostenabrechnung auf Mieter umlegen. Für Vermieter sind sie in der Regel Werbungskosten. Ihre konkrete steuerliche Lage prüft Ihr Steuerberater.
Ablauf und Erreichbarkeit
Übernehmen Sie auch die WEG-Verwaltung in Düsseldorf?
Nein. Wir verwalten ausschließlich Miethäuser mit einem einzigen Eigentümer, also Mehrfamilien-, Wohn- und Geschäftshäuser. WEG-Verwaltung bieten wir bewusst nicht an, weil sie anderen Regeln folgt und andere Routinen braucht. Das gilt auch für die Sondereigentumsverwaltung, also die Verwaltung einzelner Wohnungen innerhalb einer Eigentümergemeinschaft. Wenn Sie eine Eigentümergemeinschaft verwalten lassen möchten, sind wir nicht der richtige Ansprechpartner.
Was ist der Unterschied zwischen Hausverwaltung und Mietverwaltung?
Die Begriffe Hausverwaltung und Mietverwaltung werden im Alltag meist gleichbedeutend verwendet. Wir verwalten Miethäuser mit einem einzigen Eigentümer, kümmern uns also um Mietverhältnisse, Abrechnung, Instandhaltung und Kommunikation. Die Verwaltung einer Eigentümergemeinschaft, die WEG-Verwaltung, übernehmen wir bewusst nicht. Worin sich Miet-, WEG- und Sondereigentumsverwaltung unterscheiden, lesen Sie auf einer eigenen Seite.
Wie schnell reagieren Sie auf Anfragen?
Auf Ihre Anfrage antworten wir innerhalb eines Werktags. Bei Reparaturen entscheiden wir bis 500 € netto selbst, bei Dringlichkeit, drohendem Folgeschaden, Verkehrssicherung oder Erhalt der Mietfähigkeit bis 1.000 € netto. Höhere Beträge legen wir Ihnen vorher zur Freigabe vor. Bei Gefahr im Verzug handeln wir sofort.
Sind Sie in ganz Düsseldorf tätig?
Ja. Wir verwalten Mehrfamilienhäuser im gesamten Düsseldorfer Stadtgebiet und in der Umgebung, etwa in Neuss, Meerbusch, Ratingen, Hilden und Erkrath. Nennen Sie uns einfach die Objektadresse und die Anzahl der Einheiten, dann sagen wir Ihnen innerhalb eines Werktags, ob wir passen.
Wechsel und Vermietung
Wie wechsle ich meine Hausverwaltung?
Prüfen Sie zuerst Ihren bestehenden Verwaltervertrag auf Laufzeit und Kündigungsfrist. Diese Angaben stehen im Vertrag und sollten im Zweifel rechtlich geprüft werden. Kündigen Sie anschließend schriftlich und fristgerecht. Die Übernahme koordinieren wir gemeinsam mit Ihnen und der bisherigen Verwaltung: Unterlagen, Konten, Verträge und laufende Vorgänge.
Können Sie mein Objekt auch vermieten?
Ja, die Neuvermietung übernimmt unser verbundenes Unternehmen Steudel Immobilien: von der Ermittlung der erzielbaren Miete über Inserierung, Besichtigungen und Mieterauswahl bis zur Abnahme beim Auszug und der Übergabe beim Einzug. Dafür berechnen wir 1,5 Nettokaltmieten zzgl. Umsatzsteuer je vermieteter Einheit.